Zuständigkeiten der Kirchenverwaltungen
Die Kirchenverwaltungen unserer drei Gemeinden kümmerm sich um die Finanzen der Gemeinde (Verwaltung des kirchlichen Stiftungsvermögens) sowie um anstehende Renovierungs- und Baumaßnahmen. Vorstand der Kirchenverwaltungen ist der Pfarrer. Die Mitglieder der Kirchenverwaltungen werden gewählt, ihre Amtszeit beträgt sechs Jahre. Die Kirchenverwaltungen bestimmen aus ihrer Mitte einen Kirchenpfleger, der die Verantwortung für die ordnungsgemäße Kassen- und Rechnungsführung trägt. Im Einzelnen gibt es Zuständigkeiten wie
- Aufstellung des Haushaltsplanes
- Instandhaltung von Kirchen und anderen Liegenschaften
- Inventarverwaltung
- Planung, Durchführung und Rechnungslegung von Baumaßnahmen
- Vertrags- und Personalwesen
- Verwaltung von überörtlichen und zweckgebundenen kirchlichen Spenden innerhalt der Kirchenrechnung
- Erstellung der Jahresrechnung mit -abschluss
Wichtige gesetzliche Grundlagen stellen hierbei die Kirchenstiftungsordnung, das Spendenrecht, die Diözesane Bauordnung, denkmalpflegerische Vorschriften und allgemeine wirtschaftliche Gesetzgebungen dar. Rechtsgeschäfte einer Kirchenstiftung bedürfen der Genehmigung der Stiftungsaufsichtsbehörde (Bischöfliches Ordinariat Würzburg).
Zusammenarbeit mit Pfarrgemeinderat
Um zum Wohle der Pfarrgemeinde zu arbeiten, also um die „ortkirchlichen Bedürfnisse“ zu erfüllen, bedarf es einer guten Zusammenarbeit mit dem Pfarrgemeinderat (PGR). Vor bedeutenden Entscheidungen der Kirchenverwaltung ist der PGR zu informieren und zu hören. Auch, wenn der PGR größere Projekte mit Finanzbedarf ins Leben ruft, ist bei der Kirchenverwaltung ein Antrag zu stellen. Der Kirchenpfleger ist Mitglied des PGR (ohne Stimmrecht), der PGR-Vorsitzende ist Mitglied der Kirchenverwaltung (ohne Stimmrecht), um so den notwendigen Informationsfluss zu gewährleisten.
Zusammenarbeit innerhalb der Pfarreiengemeinschaft
Seit Bestehen der Pfarreiengemeinschaft St. Christophorus gibt es einen Kooperationsvertrag, der regelt, in welchen Bereichen die Pfarreien kooperieren (z.B. Kommunion- und Firmkatechese, Jugendarbeit, Wallfahrten, Verwaltung u.v.m.) und damit auch gemeinschaftliche Kosten und Erlöse erwirtschaften.
Zusammenarbeit im Pfarreiengemeinschafts-Finanzausschuss
Durch dieses Zusammenwirken wird, neben der eigenen Buchführung der Kirchenstiftung eine eigenständige Buchführung der Pfarreiengemeinschaft mit Rechnungsabschluss in einem vereinbarten Umlagemodus notwendig. Die allgemeine Umlage bei uns richtet sich nach der Katholikenzahl der Pfarrgemeinden. Das bedeutet: Für Sulzbach: 75,8 %, für Soden: 18,9 % und für Dornau: 5,3 %. Um diese gemeinsamen Aufgaben beschlussmäßig und finanztechnisch zu regeln, sieht der Kooperationsvertrag einen Finanzausschuss vor, der aus je 2 Vertretern von Sulzbach, Soden und Dornau besteht. Vorsitzender des Gremiums ist der zuständige Pfarrer. Als Ansprechpartner fungiert der Geschäftsführer Jochen Aulbach.