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Unter Beachtung strenger staatlicher und bischöflicher Vorgaben dürfen ab 4. Mai wieder öffentliche Gottesdienste gefeiert werden; in der Pfarreiengemeinschaft St. Christophorus aber vorläufig nur in Sulzbach und Soden. Denn die Kirche in Dornau darf nach den Vorschriften nicht für Gottesdienste genutzt werden, da die Kirchenbänke wandbündig stehen und nur von einer Seite zugänglich sind.

Die wichtigsten Regelungen für die Gottesdienste in Sulzbach und Soden:

  • Es finden nur Wort-Gottes-Feiern ohne Kommunionspendung statt.
  • Das Platzangebot in der Kirche wird massiv eingeschränkt; es müssen Mindestabstände von 2 Meter eingehalten werden. Die nutzbaren Sitzplätze sind markiert. Natürlich dürfen Personen, die in einer Wohnung leben, auch zusammensitzen.
  • Somit musste eine Maximalzahl von Gottesdienstbesucher*innen festgelegt werden. Das sind in Sulzbach 100 Personen, in Soden 50. Wenn diese Zahl erreicht ist, dürfen keine weiteren Personen eingelassen werden!!!
  • Es gibt eine Einlasskontrolle, die u.a. auf die Einhaltung der Maximalzahl achten muss. Bitte halten Sie sich an die Anweisungen des Ordnungspersonals vor und in der Kirche sowie auch die Absperrungen und Markierungen.
  • Beim Warten auf Einlass in die Kirche sind ebenfalls die Abstandsregeln zu beachten.
  • In Sulzbach ist nur das Hauptportal als Eingang zu nutzen. Die Seiteneingänge werden nur als Ausgangsoption geöffnet.
  • Am Eingang können Sie die Spender für Handdesinfektionsmittel nutzen.
  • Die Sakristei ist nur für Priester, Küster*in und ggf. Lektor*in zugänglich.
  • Die Empore ist nur für die*den Organist*in zugänglich.
  • Toiletten in Sakristei bzw. Pfarrheim sind nicht zugänglich. Sulzbach: auch die öffentliche Toilette an der Kirchgasse ist derzeit geschlossen.
  • Gesangbücher sind selbst mitzubringen; allerdings soll auf Gesang weitgehend verzichtet werden. Es wird also vorwiegend Instrumentalmusik geben.
  • Personen mit Covid19-Infektion, Fieber oder Erkältungsanzeichen dürfen nicht in die Kirche kommen. Das gilt ebenfalls für direkte Kontaktpersonen von Covid19-Infizierten.
  • Alle Besucherinnen und Besucher müssen während des Gottesdienstes eine Mund-Nase-Bedeckung tragen.
  • Ministrantinnen und Ministranten sollen derzeit keinen Dienst tun.
  • Nach dem Gottesdienst sollen alle die Kirche reihenweise geordnet verlassen. Bitte auch hier die Abstandsregeln beachten. In Sulzbach sind dann auch die Seitentüren zu nutzen.

 

Für besondere Gottesdienstarten gibt es kaum veränderte Regeln. Es gilt:

  • Tauffeiern sind zu verschieben. Ausschließlich Nottaufen sind gestattet.
  • Trauungsgottesdienste sind wie öffentliche Gottesdienste behandelt, könnten also unter den o.g. Rahmenbedingungen stattfinden.
  • Beerdigungen dürfen nur im engsten Familienkreis ohne Requiem stattfinden.
  • Die Krankensalbung für Einzelpersonen sowie die Begleitung von Sterbenden sind weiterhin erlaubt.
  • Wallfahrten (und Prozessionen) sind bis auf weiteres verboten.

 

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