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Es wird immer mal wieder kritisiert, daß es Fairetrade-Produkte gibt, die durch den Mengenausgleich nicht die fair-gehandelten Zutaten enthalten, die man erwarten würde.

Was bedeutet „Mengenausgleich“?

Mengenausgleich bedeutet, dass fair gehandelte Rohstoffe bei der Verarbeitung, Lagerung oder während des Transports mit handelsüblichen Produkten vermischt werden dürfen. Die exakten Mengen- und Geldströme müssen entlang der Warenkette dokumentiert werden. Die Kontrolle erfolgt durch die Kontrollorganisation FLO-CERT. Am Ende darf nur so viel Ware als „Fairtrade“ ausgezeichnet werden, wie Fairtade-Rohstoffe eingekauft wurden. Das bedeutet, dass beispielsweise ein als „fair“ beworbener Orangensaft aus keiner einzigen fair gehandelten Orange gepresst worden sein kann. Gleichzeitig landet der Saft der fair-gehandelten Orangen in einem konventionellen Produkt. Diese Möglichkeit ist gedacht für kleine Erzeuger, die nicht genügend Menge liefern können, daß sich eigene Maschinen für die Verarbeitung der fair-gehandelten Ware rentieren.

Unsere Lieferanten nutzen diese Möglichkeit nicht.

EL PUENTE beispielsweise akzeptiert keinen Mengenausgleich und hält sich an die selbstgesetzte Maßgabe von einem Fairhandels-Anteil von mindestens 50% in Mischprodukten wie z.B. Schokolade und 100% für Produkte, die aus einer Komponente wie z.B. Tee bestehen.

Die Siegelvielfalt von Labeln, die sich den Fairen Handel auf die Fahnen schreiben, ist groß. Für die Verbraucher ist es schwierig, die Übersicht zu behalten. Problematisch ist vor allem, dass der Begriff „fair“ nicht geschützt ist und damit keine gesetzlichen Mindestanforderungen definiert sind. Wir finden wichtig, Verbraucher auf die Unterschiedezwischen den einzelnen Siegeln hinzuweisen. Als Wegweiser dienen die Empfehlungen des Forum Fairer Handel http://www.forum-fairer-handel.de/fairer-handel/faire-produkte-erkennen/

Bildquelle: Forum Fairer Handel e.V./Chr. Ditsch
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